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   VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164   

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VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164 (https://dejure.org/2008,10086)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2008 - 3 B 04.1164 (https://dejure.org/2008,10086)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 3 B 04.1164 (https://dejure.org/2008,10086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Dienstunfall bei Trommelfellverletzung nach Abwehr eines Insekts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Trommelfellperforation infolge eines Schlags auf das eigene Gesicht als Abwehrmaßnahme gegen ein herannahendes Insekt auf dem Gelände vor dem Dienstgebäude als Dienstunfall; Vorliegen eines Dienstunfalls bei Eintritt einer Verletzung im Eingangsbereich ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 31 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 31 Abs. 1 Satz 1
    Besoldung und Versorgung: Beamtenrecht; Trommelfellperforation infolge eines Schlags auf das eigene Gesicht als Abwehrmaßnahme gegen ein herannahendes Insekt auf dem Gelände vor dem Dienstgebäude als Dienstunfall (hier verneint); Mangelnde Kausalität im Sinn des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 128
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2005 - 5 LB 51/05

    Anerkennung eines Zeckenbisses als Dienstunfall; Erleiden eines Zeckenbisses bei

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164
    Das OVG Lüneburg hat die Aufhebung dieser Entscheidung in seinem Urteil vom 7. Juli 2005, Az. 5 LB 51/05, ZBR 2006, 215 damit begründet, es habe sowohl hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Bestimmbarkeit als auch bei dem Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Kausalität bei der bisherigen, gegenteiligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu verbleiben.
  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 203.73

    Unfall eines Lehrers - Teilnahme am Semesterabschlußtreffen - Öffentlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164
    Diese liegen in einem über die allgemeine Fürsorge hinausgehenden besonderen Schutz des Beamten bei Unfällen, die außerhalb seiner privaten (eigenwirtschaftlichen) Sphäre im Bereich der in der dienstlichen Sphäre liegenden Risiken eintreten, also in dem Gefahrenbereich, in dem der Beamte entscheidend aufgrund der Anforderungen des Dienstes tätig wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.11.1976, Az. VI C 203.73, BVerwGE 51, 220 = ZBR 1977, 127).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164
    Dazu ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit sich von jener der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu Fragen des Wegeunfalls durchaus substantiell unterscheidet (vgl. nur zur Frage des sog. "dritten Ortes" als Beginn des geschützten Weges zur Dienststelle BVerwG, Urteil vom 27.5.2004, Az. 2 C 29.03, DVBl. 2004, 1377, im Anschluss dazu Senatsbeschluss vom 22.2.2007, Az 3 BV 02.2117 - Juris - unter Abgrenzung etwa zu BSG, Urteil vom 2.5.2001, Az. B 2 U 33/00 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 6).
  • BVerwG, 25.03.1976 - II C 28.74
    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164
    Dem gegenüber rechtfertigt z.B. der innere Bezug zu den Anforderungen des Dienstes die Übertragung des Gefährdungsrisikos auf den Dienstherrn, wenn im Beispiel der Naturkatastrophe der Beamte gerade zur Bekämpfung sich daraus ergebender Notstände eingesetzt worden ist (z.B. zur Befreiung von durch Hochwasser eingeschlossenen Personen), sofern sich daraus für ihn besondere Gefahren ergeben (GKÖD, a.a.O. Rn. 21), oder wenn ein Beamter den tödlichen Unfall eines Familienmitglieds in der Weise erfährt, dass er zu dessen Aufnahme dienstlich hinzugezogen wird und unter den getöteten oder schwer verletzten Unfallopfern den Angehörigen findet, oder wenn die oben geschilderte Benutzung der Gemeinschaftsdusche z.B. konkret durch den Reinigungsbedarf nach einer anstrengenden Geländeübung, also "im Banne des Dienstes" veranlasst war (vgl. Senatsurteil vom 19.7.1984, Az. 3 B 83 A.1338, DVBl 1985, 454 = ZBR 1985, 111; s. auch BVerwG, Urteil vom 25.3.1976, Az. II C 28.74, DÖD 1976, 208).
  • VG Wiesbaden, 25.08.1998 - 8 E 420/90

    Tatbestandsvoraussetzungen eines Dienstunfalls im Beamtenrecht- hier eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164
    Der Senat verweist für die vergleichbare, räumlich mit dem Ort der Dienstausübung noch bedeutend näher in Beziehung stehende Situation, in welcher ein Polizeibeamter bei einem dienstlichen Einsatz im Funkkraftwagen von einer dort befindlichen Wespe in den Oberarm gestochen wurde, auf den Gerichtsbescheid des VG Wiesbaden vom 25. August 1998 (Az. 8 E 420/90(V), NVwZ 1999, 324 = IÖD 1999, 71), in dem mit zutreffenden Gründen das Vorliegen eines Dienstunfalls verneint wurde.
  • VGH Bayern, 11.01.2007 - 3 B 02.459

    Beamtenrecht; Dienstunfallanerkennung und Rückforderung; Knieverletzung beim

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164
    Andere Beispiele sind z.B. ein Schock, den ein Beamter am Arbeitsplatz erleidet, als ihn dort die Mitteilung vom tödlichen Unfall eines nahestehenden Familienmitglieds erreicht (GKÖD, a.a.O. Rn. 35) oder die Verletzung eines sich in Ausbildung befindenden Polizeibeamten, der das Angebot wahrnimmt, in einer vom Dienstherrn gestellten Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen und sich dort in der Gemeinschaftsdusche bei der üblichen Morgentoilette verletzt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 11.1.2007, Az. 3 B 02.459, BayVBl 2007, 566 = RiA 2007, 188).
  • VG Osnabrück, 06.10.2004 - 3 A 37/03

    Dienstausübung; Dienstbezogenheit der Gefahr; Dienstunfall; Lebensrisiko;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164
    Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung dieser Entscheidung mit der Begründung, sie beruhe auf einer rechtlich überholten Sichtweise, und führt dazu das Urteil des VG Osnabrück vom 6. Oktober 2004 (Az. 3 A 37/03 - Juris) an.
  • BVerwG, 27.05.2004 - 2 C 29.03

    Wegeunfall; unmittelbarer Weg zwischen Wohnung und Dienststelle; Umweg;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164
    Dazu ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit sich von jener der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu Fragen des Wegeunfalls durchaus substantiell unterscheidet (vgl. nur zur Frage des sog. "dritten Ortes" als Beginn des geschützten Weges zur Dienststelle BVerwG, Urteil vom 27.5.2004, Az. 2 C 29.03, DVBl. 2004, 1377, im Anschluss dazu Senatsbeschluss vom 22.2.2007, Az 3 BV 02.2117 - Juris - unter Abgrenzung etwa zu BSG, Urteil vom 2.5.2001, Az. B 2 U 33/00 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 6).
  • VGH Bayern, 19.07.1984 - 3 B 83 A.1338
    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164
    Dem gegenüber rechtfertigt z.B. der innere Bezug zu den Anforderungen des Dienstes die Übertragung des Gefährdungsrisikos auf den Dienstherrn, wenn im Beispiel der Naturkatastrophe der Beamte gerade zur Bekämpfung sich daraus ergebender Notstände eingesetzt worden ist (z.B. zur Befreiung von durch Hochwasser eingeschlossenen Personen), sofern sich daraus für ihn besondere Gefahren ergeben (GKÖD, a.a.O. Rn. 21), oder wenn ein Beamter den tödlichen Unfall eines Familienmitglieds in der Weise erfährt, dass er zu dessen Aufnahme dienstlich hinzugezogen wird und unter den getöteten oder schwer verletzten Unfallopfern den Angehörigen findet, oder wenn die oben geschilderte Benutzung der Gemeinschaftsdusche z.B. konkret durch den Reinigungsbedarf nach einer anstrengenden Geländeübung, also "im Banne des Dienstes" veranlasst war (vgl. Senatsurteil vom 19.7.1984, Az. 3 B 83 A.1338, DVBl 1985, 454 = ZBR 1985, 111; s. auch BVerwG, Urteil vom 25.3.1976, Az. II C 28.74, DÖD 1976, 208).
  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 3 BV 02.2117
    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164
    Dazu ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit sich von jener der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu Fragen des Wegeunfalls durchaus substantiell unterscheidet (vgl. nur zur Frage des sog. "dritten Ortes" als Beginn des geschützten Weges zur Dienststelle BVerwG, Urteil vom 27.5.2004, Az. 2 C 29.03, DVBl. 2004, 1377, im Anschluss dazu Senatsbeschluss vom 22.2.2007, Az 3 BV 02.2117 - Juris - unter Abgrenzung etwa zu BSG, Urteil vom 2.5.2001, Az. B 2 U 33/00 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 6).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 24.06

    Dienstunfall; in Ausübung des Dienstes; infolge des Dienstes; Kausalzusammenhang;

  • VG Düsseldorf, 18.05.2015 - 23 K 308/15

    Lehrerausflug; äußere Einwirkung; innere Einwirkung; Dienst; im Banne des

    Die äußere Einwirkung kann nämlich auch von dem verletzten Beamten selbst ausgehen, nämlich dann, wenn sie nicht auf Umständen beruht, für die eine in körperlicher oder seelischer Hinsicht besondere Veranlagung des Verletzten oder dessen willentliches, das heißt vorsätzliches Verhalten die wesentliche Ursache gewesen ist, Bay.VGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 B 04.1164 -, in: juris (Rn. 30).

    Dem Beamten verbleiben dagegen diejenigen Risiken, die sich aus persönlichen, von der Norm abweichenden Anlagen, aus anderen als dienstlich gesetzten Gründen oder aus vorsätzlichen Handlungen ergeben, Bay.VGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 B 04.1164 -, in: juris (Rn. 33, 34).

  • OVG Saarland, 22.04.2009 - 1 A 155/08

    Zeckenbiss bzw. -stich als Dienstunfall

    Hieran anknüpfend hat kürzlich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, Beschluss vom 8.7.2008 - 3 B 04.1164 -, BayVBl. 2009, 177 ff.) entschieden, dass eine Trommelfellperforation infolge eines Schlags auf das eigene Gesicht als Abwehrmaßnahme gegen ein herannahendes Insekt auf dem Gelände vor dem Dienstgebäude kein Dienstunfall sei.
  • VG Göttingen, 24.08.2016 - 1 A 144/15

    Dienstunfall; Umweg; unmittelbarer Weg; Wegeunfall

    Der Dienstherr soll weder innerhalb noch außerhalb seines Geländes das Risiko tragen, dass der Beamte einen risikobehafteten Weg nutzt (s.a. Bayerischer VGH, Beschluss vom 08.07.2008 - 3 B 04.1164 -, juris, Rn. 29, 42).
  • VG Gelsenkirchen, 14.12.2020 - 12 K 6636/17

    Dienstunfall; äußere Einwirkung; Sturz

    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 B 04.1164 -, juris Rn. 30.
  • VG Köln, 06.05.2020 - 3 K 5703/17
    Dem Beamten verbleiben dagegen diejenigen Risiken, die sich aus persönlichen, von der Norm abweichenden Anlagen, aus anderen als dienstlich gesetzten Gründen oder aus vorsätzlichen Handlungen ergeben, vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 B 04.1164 -, in: juris (Rn. 33, 34).
  • VG München, 23.08.2011 - M 5 K 10.2188

    Dienstunfall; häuslicher Bereich; privater Lebensbereich; Dienstausübung

    Dem Beamten verbleiben dagegen diejenigen Risiken, die sich aus persönlichen, von der Norm abweichenden Anlagen, aus anderen als dienstlich gesetzten Gründen oder aus vorsätzlichen Handlungen ergeben (BayVGH vom 8.7.2008, 3 B 04.1164 m.w.N).
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